Der Geschmack und der Geruch der Vanille stehen beim Verbraucher hoch im Kurs. Aus diesem Grund stehen in vielen Speiseplänen Vanilleprodukte wie Vanillepudding, Vanillecreme und Vanillesoße. Oftmals dürfen diese Produkte aber gar nicht in dieser Form benannt werden.
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Rechtsgrundlage: Die europäischen Verordnung Nr. 1334/2008, sowie die Durchführungsverordnung Nr. 872/2012 regeln im europäischen Rechtsraum die Kennzeichnung von Aromen.
Wenn in der Bezeichnung eines Lebensmittels ein charakteristisches Ausgangsprodukt wie z.B. "Vanilleeiscreme" genannt wird, so kann der Verbraucher erwarten, dass dieses Produkt entweder als solches enthalten ist oder dass ein natürliches Aroma verwendet wurde. Andernfalls sind für das Produkt nur Bezeichnungen möglich wie „Eiscreme mit Vanillegeschmack“. Allgemein anerkannt ist darüber hinaus auch, dass Abbildungen von Vanilleschoten auf die Verwendung von Vanillebestandteilen hinweisen. Die Bezeichnung und die Abbildung werden in der nachfolgenden Tabelle verdeutlicht:
| Angabe im Zutatenverzeichnis des Lebensmittels | Bezeichnung des Lebensmittels z.B. | Abbildung einer Vanilleschote |
| Aroma | <...> (mit) Vanillegeschmack <...> Typ "Vanille" |
Nein |
| Vanillearoma | <...> (mit) Vanillegeschmack <...> Typ "Vanille" |
Nein |
| natürliches Aroma | <...> (mit) Vanillegeschmack <...> Typ "Vanille" |
Nein |
| natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen | <...> (mit) Vanillegeschmack <...> Typ "Vanille" |
Nein |
| natürliches Vanillearoma | Vanille-<...> | Ja |
| Vanilleextrakt | Vanille-<...> | Ja |
| Vanilleschoten, Vanillemark | Vanille-<...> | Ja |
Die europäische Aromenverordnung gibt die wichtigsten Regelungen zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Aromen vor. In der Folgenden Tabelle werden die Bezeichnungsmöglichkeiten und Eigenschaften von Vanillearomen wiedergegeben:
| Bezeichnung des Aromas | spezielle rechtliche Vorgaben zur Zusammensetzung | rechtliche Vorgaben zu den sensorischen Eigenschaften |
| Aroma | keine | keine |
| Vanillearoma Aroma 'Typ Vanille' (o. ä.) |
keine | keine (ein vanilleartiger Charakter sollte hier jedoch selbstverständlich sein) |
| natürliches Aroma | wird aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Rohstoffen gewonnen | keine |
| natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen | wird teilweise aus Vanilleschoten gewonnen, andere natürliche Aromen/Aromastoffe dürfen in beliebigen Anteilen zugesetzt werden | Geruch und Geschmack der Vanillebestandteile müssen leicht erkennbar sein |
| natürliches Vanillearoma | wird zu mindestens 95 % aus Vanilleschoten gewonnen, höchstens 5 % andere natürliche Aromen/Aromastoffe dürfen zugesetzt werden | der Zusatz anderer natürlicher Aromen/Aromastoffe darf nur der Standardisierung oder Abrundung/Nuancierung dienen |
| Vanilleextrakt | wird zu 100 % aus Vanilleschoten gewonnen | keine (der Vanillecharakter ist hier selbstverständlich) |
Bedeutung für die Praxis
Diese Kennzeichnung muss auch in Speiseplänen korrekt übernommen werden. Dies ist jedoch häufig aus Unwissenheit oder sonstigen Gründen nicht der Fall und stellt somit eine Täuschung der Gäste dar. Bei der Erstellung und Überprüfung von Speiseplänen ist es daher unvermeidlich, sich ebenfalls mit den Rezepturen zu befassen und genau auf die Zutaten zu achten, die verwendet werden.
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