Der Geschmack und der Geruch der Vanille stehen beim Verbraucher hoch im Kurs. Aus diesem Grund stehen in vielen Speiseplänen Vanilleprodukte wie Vanillepudding, Vanillecreme und Vanillesoße. Oftmals dürfen diese Produkte aber gar nicht in dieser Form benannt werden.

Stichworte: Vanille, vanillehaltig, Vanillearoma, natürliches Aroma, Aroma, natürliches Vanillearoma, Vanilleextrakt, Vanilleschote, Vanillemark, Kennzeichnung, Speiseplan, Etikett, Zutaten, Zutatenverzeichnis, europäisch, Recht, Aromaverordnung, Gast, Täuschung

Die korrekte Kennzeichnung von Vanille beim Verkauf von vanillehaltigen Produkten

Rechtsgrundlage: Die europäischen Verordnung Nr. 1334/2008, sowie die Durchführungsverordnung Nr. 872/2012 regeln im europäischen Rechtsraum die Kennzeichnung von Aromen.

Wenn in der Bezeichnung eines Lebensmittels ein charakteristisches Ausgangsprodukt wie z.B. "Vanilleeiscreme" genannt wird, so kann der Verbraucher erwarten, dass dieses Produkt entweder als solches enthalten ist oder dass ein natürliches Aroma verwendet wurde. Andernfalls sind für das Produkt nur Bezeichnungen möglich wie „Eiscreme mit Vanillegeschmack“. Allgemein anerkannt ist darüber hinaus auch, dass Abbildungen von Vanilleschoten auf die Verwendung von Vanillebestandteilen hinweisen. Die Bezeichnung und die Abbildung werden in der nachfolgenden Tabelle verdeutlicht:

Angabe im Zutatenverzeichnis des Lebensmittels Bezeichnung des Lebensmittels z.B. Abbildung einer Vanilleschote
Aroma <...> (mit) Vanillegeschmack
<...> Typ "Vanille"
Nein
Vanillearoma <...> (mit) Vanillegeschmack
<...> Typ "Vanille"
Nein
natürliches Aroma <...> (mit) Vanillegeschmack
<...> Typ "Vanille"
Nein
natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen <...> (mit) Vanillegeschmack
<...> Typ "Vanille"
Nein
natürliches Vanillearoma Vanille-<...> Ja
Vanilleextrakt Vanille-<...> Ja
Vanilleschoten, Vanillemark Vanille-<...> Ja

Die europäische Aromenverordnung gibt die wichtigsten Regelungen zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Aromen vor. In der Folgenden Tabelle werden die Bezeichnungsmöglichkeiten und Eigenschaften von Vanillearomen wiedergegeben:

Bezeichnung des Aromas spezielle rechtliche Vorgaben zur Zusammensetzung rechtliche Vorgaben zu den sensorischen Eigenschaften
Aroma keine keine
Vanillearoma
Aroma 'Typ Vanille' (o. ä.)
keine keine (ein vanilleartiger Charakter sollte hier jedoch selbstverständlich sein)
natürliches Aroma wird aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Rohstoffen gewonnen keine
natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen wird teilweise aus Vanilleschoten gewonnen, andere natürliche Aromen/Aromastoffe dürfen in beliebigen Anteilen zugesetzt werden Geruch und Geschmack der Vanillebestandteile müssen leicht erkennbar sein
natürliches Vanillearoma wird zu mindestens 95 % aus Vanilleschoten gewonnen, höchstens 5 % andere natürliche Aromen/Aromastoffe dürfen zugesetzt werden der Zusatz anderer natürlicher Aromen/Aromastoffe darf nur der Standardisierung oder Abrundung/Nuancierung dienen
Vanilleextrakt wird zu 100 % aus Vanilleschoten gewonnen keine (der Vanillecharakter ist hier selbstverständlich)

Bedeutung für die Praxis

Diese Kennzeichnung muss auch in Speiseplänen korrekt übernommen werden. Dies ist jedoch häufig aus Unwissenheit oder sonstigen Gründen nicht der Fall und stellt somit eine Täuschung der Gäste dar. Bei der Erstellung und Überprüfung von Speiseplänen ist es daher unvermeidlich, sich ebenfalls mit den Rezepturen zu befassen und genau auf die Zutaten zu achten, die verwendet werden.


Sidney R. Wolff begleitet Sie als Ihr Partner für Gemeinschaftsverpflegung bei der Planung, Umsetzung, Steuerung und Wirksamkeitsprüfung der drei wichtigsten Erfolgsfaktoren für Ihre Gemeinschaftsverpflegung:

Sicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz in der Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelbranche. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz in der Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelbranche. Das Qualitätsmanagementsystem unserer Dienstleistungen für Lebensmittelsicherheit ist nach ISO 9001:2008 zertifiziert (Zertifikat-Registrier-Nr. 12 100 39410 TMS).

Für Sie erstellen wir eine individuelle Komplettlösung mit allen erforderlichen Dokumentationen. Ebenso entwickeln wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Eigenkontrollsystem, unterstützen Sie professionell und tatkräftig bei dessen Umsetzung sowie bei der anschließenden Wirksamkeitsprüfung.

Darüber hinaus unterstützen wir als externer Qualitätsmanagement-Beauftragter Ihr QM-Team, schulen Ihre Mitarbeiter und führen sowohl interne als auch externe Audits durch.

Wenn es mal brenzlig wird, stehen wir Ihnen über unseren Hotsupport 365 Tage im Jahr zur Seite. Über unser Support-Ticketsystem können Sie von unserem Know-how direkt profitieren. Sie nennen uns Ihr Spezialthema und wir liefern Ihnen schnellstmöglich die Lösung.

Zu unserem Team zählen exzellente Fachleute aus den Bereichen Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelwirtschaft, Hauswirtschaft, Personaldienstleitung, Finanzwirtschaft, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung.

Wir sind langjähriger Kooperationspartner der TÜV Süd Management Service GmbH und unterstützen Sie bei der Vorbereitung sowie der Zertifizierung der Standards IFS Food, IFS Logistic, Öko, ISO 9001, ISO 22000 und QS.


Kontakt

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf die Projektseiten von:

Link: Sidney R. Wolff, Partner für Gemeinschaftsverpflegung

Als unser Gast haben Sie die Möglichkeit sich anzumelden und Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.

Als angemeldeter Besucher haben Sie Zugang zu einem umfangreichen Informationspool. Hier können Sie sich ein umfassendes Bild über unser Unternehmen und unsere Projekte machen.

Als unser Kunde haben Sie einen gesicherten Zugang zu Ihrem eigenen Projekt- und Supportbereich auf unserem Server. Hier können Sie Ihr Support-Ticket einlösen, Updates für die von uns entwickelten Programme und Systeme herunterladen und brandneue Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit erhalten.